§ 16 Abs 2 WEG
Wurde ein als Geschäftslokal gewidmetes Objekt schon bisher als Gastronomiebetrieb (Tagescafe) gewerblich genutzt, ist eine Verwendung durch den Betrieb eines von 11:00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffneten thailändischen Restaurants nicht als genehmigungsbedürftige Widmungsänderung anzusehen.