§ 71 Abs 12 S 1 tir BauO 2018, § 71 Abs 13 tir BauO 2022
Die lagemäßige Abweichung eines Gebäudes vom Baukonsens bis höchstens 120 cm berührt die Rechtmäßigkeit des Baubestandes nur dann nicht, wenn die Abweichung durch eine aus heutiger Sicht mangelhafte Qualität der damaligen Planunterlagen erklärbar ist.