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Unzulässiger Freizeitwohnsitz; Benützungsuntersagung; Ermittlungspflichten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/52bbl 2023, 60 Heft 2 v. 20.3.2023

§ 46 tir BauO 2022, § 13 Abs 1 tir ROG 2022

Ermittlungen der Baubehörde, die sie 8 bzw 6 Monate vor Bescheiderlassung angestellt hat, können keine ausreichende Grundlage für eine Benützungsuntersagung wegen unzulässiger Freizeitwohnsitznutzung bilden.

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