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Bauplatzerklärung; Bebauungsgrundlagen; Baufluchtlinie; Ortsbild; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/48bbl 2023, 57 Heft 2 v. 20.3.2023

§ 12 Abs 2 sbg BGG, § 12 Abs 3 sbg BGG, § 25 Abs 3 sbg BGG, § 55 Abs 4 sbg ROG 2009, § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG

Im Fall, dass sich zwischen Nachbar- und Baugrundstück eine Verkehrsfläche befindet, kommt Nachbarn im Baubewilligungsverfahren ein subjektiv-öffentliches Recht auf gesetzmäßige Festlegung (hier: in der Bauplatzerklärung) und Einhaltung der Baufluchtlinie zu.

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