§ 47 Abs 3 Z 2 sbg ROG 2009
Eine rechtmäßige dauerhafte Wohnnutzung eines widmungswidrigen Wohnbaues erfordert die tatsächliche Nutzung als Hauptwohnsitz.
LVwG Sbg, 09.12.2022, 405-3/1007/1/6-2022
§ 47 Abs 3 Z 2 sbg ROG 2009
Eine rechtmäßige dauerhafte Wohnnutzung eines widmungswidrigen Wohnbaues erfordert die tatsächliche Nutzung als Hauptwohnsitz.
LVwG Sbg, 09.12.2022, 405-3/1007/1/6-2022