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Wiedererrichtung widmungswidriger Bestandsbauten; Begriff „dauerhafte Nutzung“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/47bbl 2023, 57 Heft 2 v. 20.3.2023

§ 47 Abs 3 Z 2 sbg ROG 2009

Eine rechtmäßige dauerhafte Wohnnutzung eines widmungswidrigen Wohnbaues erfordert die tatsächliche Nutzung als Hauptwohnsitz.

LVwG Sbg, 09.12.2022, 405-3/1007/1/6-2022

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