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Behebbarer Mangel; bestandfeste Ausschreibung; Ausscheiden

RechtsprechungVergaberechtbbl 2023/38bbl 2023, 36 Heft 1 v. 6.2.2023

§ 91 BVergG 2018, § 123 BVergG 2018, § 138 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018

Ist in der Ausschreibung das Fehlen einer Bescheinigung als unbehebbarer Mangel bestandfest festgelegt, kommt es auf das (Nicht)Vorliegen einer nachträglichen Änderung der Wettbewerbsstellung nicht an.

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