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Verkauf einer Liegenschaft in der Gefahrenzone; keine Maklerhaftung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2023/26bbl 2023, 31 Heft 1 v. 6.2.2023

§ 1295 Abs 1 ABGB

Der Makler, der sich vor dem Verkauf einer Liegenschaft bei der Baubehörde über die Bebaubarkeit der Liegenschaft informiert und die Auskunft

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