§ 6 Abs 4 lit b vlbg BauG 2001
Die Aufzählung der vom Mindestabstand ausgenommenen „ebenerdig befestigten Flächen“ ist demonstrativ (arg „wie Hauszufahrten und Abstellplätze“).
Auch bei einer Erschließungsstraße kann es sich daher um eine ebenerdig befestigte Fläche handeln.