§ 46 Abs 6 tir BauO 2022, § 1 Abs 2 MRG
Die Vermietung einer möblierten Wohnung zu touristischen Zwecken unter einer Dauer von sechs Monaten ist als „kurzfristige Vermietung an wechselnde Personen“ zu qualifizieren.
§ 46 Abs 6 tir BauO 2022, § 1 Abs 2 MRG
Die Vermietung einer möblierten Wohnung zu touristischen Zwecken unter einer Dauer von sechs Monaten ist als „kurzfristige Vermietung an wechselnde Personen“ zu qualifizieren.