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Untersagung der Benützung; Adressat des baupolizeilichen Auftrages; Begriff „kurzzeitige Vermietung an wechselnde Personen“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/14bbl 2023, 24 Heft 1 v. 6.2.2023

§ 46 Abs 6 tir BauO 2022, § 1 Abs 2 MRG

Die Vermietung einer möblierten Wohnung zu touristischen Zwecken unter einer Dauer von sechs Monaten ist als „kurzfristige Vermietung an wechselnde Personen“ zu qualifizieren.

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