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Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer; Nachweis

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/12bbl 2023, 22 Heft 1 v. 6.2.2023

§ 22 Abs 2 Z 2 stmk BauG 1995

Die Baubehörde hat im Baubewilligungsverfahren nur zu prüfen, ob bei Vorliegen von Wohnungseigentum im Sinn des WEG 2002 die Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer – gemessen an den Liegenschaftsanteilen – nachgewiesen wurde, nicht aber, ob diese Zustimmung den Bestimmungen des WEG 2002 entsprechend zustande kam.

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