§ 26 stmk BauG 1995, § 27 stmk BauG 1995
Einer Einwendung muss sich zumindest die konkrete Immission sowie die Immissionsquelle, von der diese Immission ausgehen soll, entnehmen lassen.
LVwG Stmk, 03.08.2022, LVwG 50.4-1551/2022
§ 26 stmk BauG 1995, § 27 stmk BauG 1995
Einer Einwendung muss sich zumindest die konkrete Immission sowie die Immissionsquelle, von der diese Immission ausgehen soll, entnehmen lassen.
LVwG Stmk, 03.08.2022, LVwG 50.4-1551/2022