§ 5 Abs 1 Z 2 oö BauO 1994, § 30 Abs 6 Z 1 oö BauO 1994
In der Bauplatzbewilligung wird nicht rechtskräftig darüber abgesprochen, ob ein konkretes Bauvorhaben mit dem Flächenwidmungsplan in Einklang steht.
Im Baubewilligungsverfahren ist die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Flächenwidmungsplan unabhängig davon zu überprüfen, ob eine (hier: der Flächenwidmung widersprechende) Bauplatzbewilligung vorliegt oder nicht.