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Privatzimmervermietung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/4bbl 2023, 18 Heft 1 v. 6.2.2023

§ 20 Abs 2 lit 1a nö ROG 2014

Eine Privatzimmervermietung setzt neben dem Erfordernis des Vorliegens eines Hofverbandes voraus, dass die Privatzimmervermietung als häusliche Nebenbeschäftigung erfolgt, womit jedenfalls ein räumlicher Bezug zum Hausstand erfüllt sein muss.

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