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Zustimmung des Miteigentümers; liquider Nachweis; Bestimmtheit des Bauvorhabens

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/2bbl 2023, 18 Heft 1 v. 6.2.2023

§ 18 Abs 1 Z 1 nö BauO 2014

Eine schriftliche Vereinbarung, die das Ausmaß der baulichen Maßnahmen völlig unbestimmt lässt (hier: „notwendig erscheinende bauliche Maßnahmen“) und auch nicht auf Einreichpläne zur Konkretisierung des Vorhabens Bezug nimmt, stellt keinen liquiden Nachweis der Zustimmung des Miteigentümers dar.

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