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Schwere berufliche Verfehlung; Ausschluss des Unternehmers; einzelfallbezogene Beurteilung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2022/212bbl 2022, 288 Heft 6 v. 23.11.2022

§ 249 Abs 2 Z 4 BVergG 2018

Die Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde betreffend die Verletzung von Wettbewerbsregeln kann zwar einen Anhaltspunkt für das Vorliegen einer schweren Verfehlung darstellen, sie kann aber nicht zu einem automatischen Ausschluss des Unternehmers führen.

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