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Gesondert anfechtbare Entscheidung; Rahmenvereinbarung; Zuschlagsentscheidung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2022/208bbl 2022, 286 Heft 6 v. 23.11.2022

Art 83 Abs 2 B-VG, § 2 BVergG 2018, § 154 BVergG 2018, § 155 BVergG 2018, § 342 BVergG 2018, § 344 BVergG 2018, § 350 BVergG 2018

Ist vor dem Hintergrund des konkreten Stadiums des Vergabeverfahrens unzweifelhaft, auf welche Entscheidung des Auftraggebers sich der Antrag auf Nichtigerklärung bezieht, dann ist die gesondert anfechtbare Entscheidung ausreichend klar bezeichnet.

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