§ 41 Abs 3 stmk BauG 1995, § 41 Abs 6 stmk BauG 1995
Nachbarn kommt kein Antragsrecht auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zur „Herstellung des konsensgemäßen Zustandes“ (hier: Herstellung einer dem Stand der Technik entsprechenden Brandwand hin zum Grundstück des Nachbarn) zu.