§ 3 Abs 2 stmk OrtsbildG 1977
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes in einem Schutzgebiet stellt eine Maßnahme dar, die der Verbesserung eines Gebäudes dient; sie kann somit einem Bewilligungsverfahren nach dem stmk OrtsbildG 1977 unterzogen werden.