§ 34 sbg ROG 2009
Bei der Abgrenzung eines „Wohnbaues“ von einer „sozialen Einrichtung, welche auch der Deckung des Wohnbedarfes ihrer Bewohner dient“, ist entscheidend, ob der Betreuung der Bewohner des betreffenden Bauwerkes zentrale Bedeutung zukommt.