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Einreihung Urkunde; Selbstbedienungstankstelle, Superädifikat

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/152bbl 2022, 209 Heft 5 v. 4.10.2022

§ 4 UHG

Bei Hinterlegung einer Urkunde, welche die Übertragung des Eigentums an einem Superädifikat bewirken soll, muss das Superädifikat eindeutig identifiziert werden. Dies kann durch die Vorlage eines Plans oder durch eine Beschreibung des Bauwerks nach (beispielsweise) seiner Bauweise, Größe oder Umfang der verbauten Fläche in der Urkunde erfolgen. Die Bezeichnung als „Superädifikat“ reicht nicht aus.

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