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Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Verwaltungsübertretung; Strafbemessung; Bauaufwand

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/149bbl 2022, 207 Heft 5 v. 4.10.2022

§ 129 Abs 10 wr BauO, § 135 wr BauO, § 19 VStG

Der Bauaufwand für rechtswidrige bauliche Maßnahmen (hier: ein Portal, zwei Galerien), deren Beseitigung unterlassen worden ist, spielt bei der behördlichen Strafzumessung keine Rolle.

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