§ 26 Abs 1 stmk BauG 1995
Es gibt kein selbständiges Nachbarrecht dahingehend, dass das Grundstück des Nachbarn nicht beschattet werde.
Die Beschattung kann auch nicht als „Immission“ verstanden werden.
§ 26 Abs 1 stmk BauG 1995
Es gibt kein selbständiges Nachbarrecht dahingehend, dass das Grundstück des Nachbarn nicht beschattet werde.
Die Beschattung kann auch nicht als „Immission“ verstanden werden.