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Baueinstellung; Fortführung der baulichen Maßnahmen; Verwaltungsübertretung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/144bbl 2022, 203 Heft 5 v. 4.10.2022

§ 23 Abs 1 Z 2 sbg BauPolG

Wer trotz Baueinstellung eine bauliche Maßnahme weiterführt, begeht eine Verwaltungsübertretung.

Ob es sich bei weitergeführten baulichen Maßnahmen um bewilligungspflichtige oder nicht bewilligungspflichtige Maßnahmen handelt, ist nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 23 Abs 1 Z 2 sbg BauPolG nicht ausschlaggebend.

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