§ 49 oö BauO 1994
Die Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages (hier: Untersagung der Benützung, Beseitigungsauftrag) kann nicht auf 10 Jahre alte Ermittlungsergebnisse (Aktenvermerk zu einem Lokalaugenschein) gestützt werden.
LVwG Oö, 07.06.2022, LVwG-153317/2/VG