§ 24 lit c krnt BauO 1996
Ein Verlust der Parteistellung kann im vereinfachten Verfahren nur dann eintreten, wenn die betroffene Partei auf diese Rechtsfolge bei nicht fristgerechter Erhebung von Einwendungen ausdrücklich hingewiesen wurde.
§ 24 lit c krnt BauO 1996
Ein Verlust der Parteistellung kann im vereinfachten Verfahren nur dann eintreten, wenn die betroffene Partei auf diese Rechtsfolge bei nicht fristgerechter Erhebung von Einwendungen ausdrücklich hingewiesen wurde.