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Kein Kontrahierungszwang für eine Gemeinde zur Einräumung eines Geh- und Fahrtrechtes

RechtsprechungZivilrechtBarbara Egglmeier-Schmolkebbl 2022/136bbl 2022, 170 Heft 4 v. 12.8.2022

§ 16 ABGB, § 861 ABGB, § 879 ABGB

Eine Gemeinde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Eigentümer einer als Bauland gewidmeten Liegenschaft die für die widmungskonforme Nutzung nötigen Geh- und Fahrtrechte an ihr gehörigen Liegenschaften einzuräumen.

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