§ 1295 ABGB, § 1489 ABGB
Die Erkundigungsobliegenheit darf nicht überspannt werden. An fachkundige Personen ist ein strengerer Maßstab anzulegen.
OGH, 22.02.2022, 2 Ob 9/22w
§ 1295 ABGB, § 1489 ABGB
Die Erkundigungsobliegenheit darf nicht überspannt werden. An fachkundige Personen ist ein strengerer Maßstab anzulegen.
OGH, 22.02.2022, 2 Ob 9/22w