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Vertretungsmacht des Bauleiters kraft äußeren Tatbestandes; wirksamer Vorbehalt Schlusszahlung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/127bbl 2022, 163 Heft 4 v. 12.8.2022

§ 1029 ABGB

Um Vertretungsmacht im Sinn des § 1029 ABGB begründen zu können, muss ein „äußerer Tatbestand“ die Grundlage für die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht bieten und vom Vertretenen selbst geschaffen sein.

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