§ 418 ABGB, § 1295 Abs 2 ABGB
Bei einem geringfügigen Grenzüberbau kann der Schikaneeinwand des Bauführers im Sinn des § 418 ABGB dann berechtigt sein, wenn eine Verhaltensweise des Grundnachbarn vorliegt, die weit überwiegend auf eine Schädigung des Bauführers abzielt und die Wahrung und Verfolgung der sich aus der Freiheit des Eigentums ergebenden Rechte deutlich in den Hintergrund tritt.