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Revision; Revisionspunkte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/120bbl 2022, 161 Heft 4 v. 12.8.2022

§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG, § 40 Abs 2 stmk BauG 1995, § 40 Abs 3 stmk BauG 1995

Die Revision hat als „Revisionspunkte“ die Rechte zu bezeichnen, in denen der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet.

Ein abstraktes Recht auf „richtige Anwendung“ von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen (hier: der Sanierungstatbestände des § 40 Abs 2 und 3 stmk BauG 1995) besteht jedoch nicht.

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