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Bauweise; Begriff der „bereits bewilligten Bebauungsweise“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/113bbl 2022, 157 Heft 4 v. 12.8.2022

§ 54 Abs 1 dritter Unterabsatz nö BauO 2014, § 31 Abs 1 nö ROG 2014

Bestehen auf einem Grundstück mehrere Hauptgebäude und können diese nicht einheitlich einer Bebauungsweise zugeordnet werden, bewirkt dies, dass eine „auf dem Baugrundstück bereits bewilligte Bebauungsweise“ im Sinn des § 54 Abs 1 dritter Unterabsatz nö BauO 2014 nicht besteht.

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