§ 6 Abs 1 vlbg BauG 2001, § 6 Abs 2 vlbg BauG 2001, § 6 Abs 3 vlbg BauG 2001, § 7 Abs 1 lit c vlbg BauG 2001
Im Fall der Änderung eines bestehenden Gebäudes können die bislang bestehenden, größeren Abstände ohne Ausnahmebewilligung bis auf die gesetzlich bestimmten Mindestabstände verringert werden.