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Wahl der Verfahrensart; gesondert anfechtbare Entscheidung; Direktvergabe; Kenntnis von der Entscheidung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2022/70bbl 2022, 86 Heft 2 v. 25.3.2022

§ 14 Abs 1 tir VNG 2006, § 15 Abs 4 tir VNG 2006

Bei einer Direktvergabe ist (nur) die Wahl des Vergabeverfahrens als nach außen in Erscheinung tretende Entscheidung gesondert anfechtbar. Ob ein Vergabeverstoß im Nachprüfungsverfahren hätte geltend gemacht werden können, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens.

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