vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Baustellekoordinators; Verletzung der Überwachungspflichten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/67bbl 2022, 84 Heft 2 v. 25.3.2022

§ 3 BauKG, § 4 BauKG, § 5 BauKG, § 1299 ABGB, § 1313a ABGB

Der Baustellenkoordinator haftet den auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmern für Pflichtwidrigkeiten nach dem BauKG vertraglich nach dem Koordinationsvertrag und muss daher für von ihm eingesetzte Gehilfen nach § 1313a einstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte