§ 943 ABGB
Ein schriftlicher Übergabsvertrag ohne Notariatsakt, mit dem die Übergabe einer landwirtschaftlichen Liegenschaft samt Vierkanthof ohne entsprechende Gegenleistung vereinbart wurde, führt nur dann zum Eigentumserwerb, wenn eine wirkliche Übergabe vor, bei oder nach Vertragsschluss stattgefunden hat, wodurch das ursprünglich formungültige Rechtsgeschäft geheilt wird.