vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stornokosten; Abgrenzung Bote und Verhandlungsgehilfe

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/59bbl 2022, 78 Heft 2 v. 25.3.2022

§ 1295 ABGB, § 1313a ABGB

Der Verhandlungsgehilfe ist in Bezug auf den Abschluss eines Vertrags Erfüllungsgehilfe des Geschäftsherrn.

Seite 78


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte