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Mindestabstand; Abstandsnachsicht; Änderungen bei der Ausführung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/42bbl 2022, 64 Heft 2 v. 25.3.2022

§ 25 Abs 8 sbg BGG

Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Mindestabstandes zur Bauplatzgrenze gilt nicht für eine geänderte Ausführung eines Baues (hier: Stiegenhausturm in Betonbauweise anstatt einem begrünten Streckmetallgitter), die möglicherweise die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte berühren kann.

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