§ 1295 ABGB, § 1311 ABGB, § 20 StVO
Dem Geschädigten obliegt der Beweis für das behauptete Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Schädiger und damit auch, ob das im Baustellenbereich aufgestellte diesbezügliche Verkehrszeichen durch eine Verordnung gedeckt ist.