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Revision; Revisionspunkt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Verletzung von Verfahrensvorschriften; Beweisaufnahme

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/11bbl 2022, 22 Heft 1 v. 2.3.2022

§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG, § 33 Abs 3 tir BauO 2018

Mit dem Vorbringen, der Nachbar erachte sich „in seinen subjektiven Rechten auf Geltendmachung der bau- und raumordnungsrechtlichen Einwendungen gemäß § 33 Abs 3 tir BauO 2018“ verletzt, wird nicht dargelegt, in welchem der dort aufgezählten subjektiv-öffentlichen Rechte er sich als verletzt erachtet.

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