§ 25 sbg BGG, § 25a sbg BGG
Da bei geschlossener Bauweise kein Abstand zur Grenze des Bauplatzes der Nachbarn einzuhalten ist, können die Bestimmungen des § 25a sbg BGG betreffend die Mindestabstände von bestimmten Bauteilen (zB Balkone und Erker) denkunmöglich zur Anwendung gelangen.