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Geschlossene Bauweise; Mindestabstände; vortretende Bauteile; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/9bbl 2022, 19 Heft 1 v. 2.3.2022

§ 25 sbg BGG, § 25a sbg BGG

Da bei geschlossener Bauweise kein Abstand zur Grenze des Bauplatzes der Nachbarn einzuhalten ist, können die Bestimmungen des § 25a sbg BGG betreffend die Mindestabstände von bestimmten Bauteilen (zB Balkone und Erker) denkunmöglich zur Anwendung gelangen.

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