vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neues Baurecht

Neues BaurechtK. Giese , D. Jahnelbbl 2021, 258 Heft 6 v. 23.11.2021

Kärnten

Gesetz, mit dem das krnt Naturschutzgesetz 2002 geändert wird, LGBl 2021/62

So wie in anderen Bundesländern wurde – dem EuGH (in der Rs Folk) und der Kommission folgend – das Umweltbeschwerderecht auf physische und juristische Personen ausgedehnt, die ein ausreichendes Interesse an einem Verfahren haben (§ 57j Abs 1).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!