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Doppelstockelektrotriebzüge; qualifizierte elektronische Signatur

RechtsprechungVergaberechtbbl 2021/237bbl 2021, 255 Heft 6 v. 23.11.2021

§ 167 BVergG 2018, § 193 Abs 1 BVergG 2018, § 299 BVergG 2018

Sobald der durchschnittlich fachkundige Bieter liest: „Für die elektronische Abgabe ist eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinn der VO (EU) 910/2014 erforderlich“, muss er objektiv davon ausgehen, dass er über eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß der VO (EU) 910/2014 verfügen muss.

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