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Flächenwidmung „Grünland-Gärtnereien“; Verpachtung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/206bbl 2021, 231 Heft 6 v. 23.11.2021

§ 20 Abs 4 nö ROG 2014

In der Widmungsart „Grünland-Gärtnereien“ sind nur solche Bauvorhaben als erforderlich anzusehen, die einer unmittelbaren „gewerblichen gärtnerischen Nutzung“ dieser Fläche dienlich sind.

Eine reine Verpachtung von Grundstücksflächen an Dritte – wenn auch zur Freizeitgestaltung, Erholung, Bepflanzung und Bebauung durch die Pächter selbst – fällt nicht unter den Begriff „gewerbliche gärtnerische Nutzung“, erfolgt diese doch außerhalb eines allfällig vorliegenden gewerblichen Gärtnereibetriebes.

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