§ 20 Abs 1 sbg VKG 2018, § 21 Abs 4 sbg VKG 2018, § 30 Abs 2 VwGG
Ist die einstweilige Verfügung mit dem angefochtenen Erkenntnis außer Kraft getreten, würde sie auch bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht wieder in Kraft treten.
VwGH, 30.04.2021, Ra 2021/04/0101