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Bau einer Tiefgarage; baubedingte Verunmöglichung eines Geh- und Fahrtrechtes für ca 1,5 Jahre; Dienstbarkeitserschwernis; Rechtsmissbrauch

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/195bbl 2021, 203 Heft 5 v. 27.9.2021

§ 484 ABGB

Bei der Beurteilung, ob dem Dienstbarkeitsberechtigten Erschwernisse zuzumuten sind, sind Natur und Zweck der Dienstbarkeit zu berücksichtigen. Ziel der dabei vorzunehmenden Interessenabwägung ist es, dem Dienstbarkeitsberechtigten den angestrebten Vorteil zu ermöglichen, dem Verpflichteten aber so wenig wie möglich zu schaden.

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