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Wohnungseigentum; Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen; Substitution des Mehrheitsbeschlusses durch Gericht

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/187bbl 2021, 196 Heft 5 v. 27.9.2021

§ 30 WEG 2002, § 52 WEG 2002

Die Entscheidung des Gerichts im Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 3 WEG in Verbindung mit § 30 Abs 1 WEG ist rechtsgestaltend. Sie ersetzt den von der Eigentümergemeinschaft abgelehnten oder versäumten Mehrheitsbeschluss.

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