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Grundzüge des neuen Kärntner Raumordnungsrechts

AufsätzeDr. Katharina Häuslerbbl 2021, 169 Heft 5 v. 27.9.2021

Nach jahrelanger Diskussion wurde Ende April das Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (krnt ROG 2021) beschlossen, das ab 1.1.2022 gelten wird, und das bisherige Kärntner Raumordnungsgesetz 1969 sowie das Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 in einem einheitlichen Gesetz zusammenfasst. Der Beitrag stellt zunächst kurz die Zielsetzungen und wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes vor und analysiert anschließend die wichtigsten Neuerungen, einschließlich ihrer Hintergründe und der möglichen Implikationen der jeweiligen Bestimmungen. Schließlich werden auch mögliche Lücken des Gesetzes aufgezeigt und ein erstes Resümee über das neue Kärntner Raumordnungsrecht gezogen.

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