vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung; undeutliche Äußerung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2021/170bbl 2021, 164 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 4 nö LVergNG 2003, § 6 nö LVergNG 2003, § 16 Abs 1 nö LVergNG 2003, § 281 BVergG 2018

Da eine undeutliche Äußerung gemäß § 915 ABGB nur zum Nachteil desjenigen gereichen kann, der sich derselben bedient hat, sind unklare bzw widersprüchliche Ausschreibungsbestimmungen nicht zu Lasten der Bieter, sondern zu Lasten des Auftraggebers, der sich ihrer bedient hat, auszulegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte