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Überbrückungsauftrag; COVID-19-Pandemie; besondere Dringlichkeit; Angebotsfrist

RechtsprechungVergaberechtbbl 2021/169bbl 2021, 164 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 20 Abs 1 BVergG 2018, § 37 Abs 1 Z 4 BVergG 2018, § 68 BVergG 2018, § 151 Abs 1 BVergG 2018

Ist durch eine Überbrückungsmaßnahme die kurzfristige Deckung eines dringenden Bedarfs an notwendigen Leistungen zur Verhütung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gesichert, ist im Vergabeverfahren nicht von einer besonderen Dringlichkeit des Beschaffungsvorgangs auszugehen.

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