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Einheitliche Werklohnforderung aus dem Hausumbau; gesetzlicher Schuldbeitritt der Ehegattin durch Schenkung des Hälfteeigentums an der Liegenschaft

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/164bbl 2021, 161 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 1409 ABGB analog

Ein einheitlicher Werkvertrag trotz festgestellter Zusatzaufträge besteht dann, wenn diese als inhaltliche Konkretisierungen oder Erweiterungen eines Gesamtprojektes – hier Umbau/Sanierung des Wohnhauses – anzusehen sind. Für einen einheitlichen Werkvertrag spricht auch die vereinbarte Abrechnung nach Regiepreisen.

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